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   FG Nürnberg, 18.02.1998 - V 255/97   

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https://dejure.org/1998,9580
FG Nürnberg, 18.02.1998 - V 255/97 (https://dejure.org/1998,9580)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18.02.1998 - V 255/97 (https://dejure.org/1998,9580)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - V 255/97 (https://dejure.org/1998,9580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch auf Kindergeld während Auslandsaufenthalts - Freiwilliger Sprachunterricht als Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Nr. 2a EstG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 955
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.1998 - V 255/97
    Allgemein wird darunter die Ausbildung, d.h. die Vermittlung des für den Beruf typischen Könnens (Vermittlung der für den Beruf notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse) im Rahmen eines geordneten Ausbildungsganges verstanden (vgl. R 180 EStR 1996; Kanzler, in: H/H/R, EStG, § 32 Anm. 93; Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem 10. Abschn. des EStG - DA-Fam EStG 2.2121 Anhang 6 und BFH v. 11.10.1984, VI R 69/83, BStBl II 1985, 91, DStR 1985, 90), um eine gesicherte Lebensstellung erreichen zu können.
  • BFH, 08.11.1972 - VI R 309/70

    Berufsausbildung - Mindestvoraussetzungen - Erreichen des Berufsziels

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.1998 - V 255/97
    Hierzu verweist der Senat auf das rechtskräftige Urteil vom 7.5.1997, V (VI) 366/96, in dem der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des BFH (BFH v. 8.11.1972, VI R 309/70, BStBl II 1973, 139) eine Berufsausbildung auch dann als solche anerkannt hat, wenn es sich nicht um einen Ausbildungsberuf nach den Vorschriften des Berufsausbildungsgesetzes (BBiG) handelt.
  • BFH, 15.01.1960 - VI 310/58 U

    Einjähriger Auslandsaufenthalt zur Vervollkommnung der Sprachkenntnisse einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.1998 - V 255/97
    Es entspricht der Lebenserfahrung (BFH v. 15.1. 1960, VI 310/58 U, BStBl II 1960, 118, 119), daß mit dem Besuch der Sprachenschule gute Voraussetzungen für das Romanistikstudium geschaffen werden.
  • FG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 K 1201/97

    Anspruch auf Kindergeld für die Zeit des Besuches einer Sprachschule in den USA

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.1998 - V 255/97
    Ähnlich das Urteil des FG Düsseldorf vom 18.9.1997 (10 K 1201/97 Kg, EFG 1998, 103) für ein im Anschluß an das Abitur aufgenommenes Sprachenstudium an einem College in den USA.
  • FG München, 02.12.1998 - 9 K 423/98

    Anspruch auf Kindergeld für das in einer Berufsausbildung befindliche Kind;

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  • BFH, 23.07.1999 - VI R 187/98

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 955 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Köln, 16.12.1998 - 2 K 6306/96

    Kindergeld: Berufsausbildung bei Praktikum?

    Dies gilt jedenfalls für ein Praktikum, das - wie im Streitfall - in Beziehung zum Studium steht (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 18.2.1998 V 255/97, EFG 1998, 955; FG Düsseldorf, Urteil vom 18.9.1997 10 K 1201/97 Kg, EFG 1998, 103).
  • FG Köln, 28.12.1998 - 2 K 6306/96

    Festsetzung des zu zahlenden Kindergeldes bei einem verheirateten Kind im

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  • FG Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 8 K 268/97

    Selbststudium als Vorbereitung auf Schulabschluß

    Nach Ansicht des erkennenden Senats ist diese zum BKGG ergangene Rechtsprechung des BSG durch die Neuregelung des Kindergelds als Familienleistungsausgleich durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BStBl I 1995, 438) überholt (ebenso Urteile des Finanzgerichts - FG - Düsseldorf vom 18. September 1997 - 10 K 1201/97 Kg -, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG - 1998, 103 und vom 6. November 1997 - 15 K 4646/96 Kg -, EFG 1998, 372 , Urteil des FG Nürnberg vom 18. Februar 1998 - V 255/97 -, EFG 1998, 955 und Urteil des erkennenden Senats vom 19. März 1998 - 8 K 299/96 -, EFG 1998, 1337; a.A. Seewald/Felix, Kindergeldrecht, § 63 EStG Rdn. 117).
  • FG Nürnberg, 10.07.1998 - VII (V) 747/97

    Wahlstudium in den USA als Berufsausbildung

    Das Bedeutet nach Auffassung des Senats weiter, daß zur Berufsausbildung nicht nur diejenigen Maßnahmen gehören, die im Rahmen eines geordneten Ausbildungsganges ergriffen werden (so jedoch FG Nürnberg, Urteil vom 18.02.1998 V 255/97, EFG 1998, 955).
  • FG Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 12 K 321/98

    Berufsausbildung: Sprachkurs im außereuropäischen Ausland

    Die gegenteilige Auffassung des Beklagten, wonach die Sprachausbildung der Tochter der Klägerin nur dann zu ihrer Berufsausbildung gehört, falls diese für die Zulassung des angestrebten Studiums nachweislich vorgeschrieben ist, erscheint, falls eine solche Auffassung je richtig gewesen sein sollte, zumindest veraltet (in diesem Sinn auch Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 19. März 1998 - 8 K 299/96 -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1337 zum Vorpraktikum einer Journalistin in spe; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 1997 - 10 K 1201/97 Kg -, EFG 1998, 103 zum Collegebesuch einer zukünftigen Europasekretärin in den USA; FG Nürnberg, Urteil vom 18. Februar 1998 - V 255/97 -, EFG 1998, 955 zu einem Sprachkurs in Spanien vor Aufnahme eines Romanistikstudiums-, Thüringer FG, Urteil vom 11. Februar 1998 - III 9/97 -, EFG 1998, 954 zu einem Au-pair-Aufenthalt mit begleitendem Sprachkurs in England vor einem beabsichtigtem Englischstudium jedoch tatsächlichem Medizinstudium sowie FG Hamburg, Urteil vom 10. März 1998 - I 51/97 -, EFG 1998, 1014 zu einem Au-pair-Aufenthalt mit begleitendem Sprachkurs in Spanien vor Aufnahme eines Spanischstudiums zunächst in Madrid und sodann an einer deutschen Hochschule; a.A.: FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart - 5 K 401/97 -, n.v. sowie Niedersächsisches FG, Urteil vom 13. Januar 1998 - VII 633/96 Ki -, EFG 1998, 750.
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